Der “Hessische Rechtspflegertag“
Die Mitgliederversammlung (MV) „Hessischer Rechtspflegertag“ ist ein Organ des Bund Deutscher Rechtspfleger, Landesverband Hessen e.V. nach §§ 13, 19 ff. der Satzung.
Der Hessische Rechtspflegertag findet grundsätzlich alle zwei Jahre, spätestens alle drei Jahre, statt.
Die Ausrichtung erfolgt abwechselnd durch die Bezirksgruppen überall in Hessen.